Wir sorgen gemeinsam für Datenschutz
Datenschutzbeauftragter
Tragen Sie bitte die Daten Ihres internen oder externen Datenschutzbeauftragten ein.
Die Aufsichtsbehörde erwartet von jedem Verantwortlichen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 Abs. 2 DSGVO).
Dabei sollen neben den Daten des Auftraggebers auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten erfasst werden.
Wir möchten Sie bitten, uns die noch fehlenden Daten Ihres Datenschutzbeauftragten zu übermitteln.
Sollten Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben tragen Sie bitte nur Ihren Firmennamen ein.